WARBURG - DEFENSIV - FONDS - Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) ...
Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und der Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) des OGAW-Sondervermögens
WARBURG - DEFENSIV - FONDS (zukünftig: WARBURG - Liquid Alternatives)
(ISIN R: DE0009765396 // WKN 976539) (ISIN I: DE000A111ZE4 // WKN A111ZE)
(ISIN A: DE000A2AJGR6 // WKN A2AJGR) (ISIN E: DE000A2PX1V1 // WKN A2PX1V)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Hamburg („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei dem oben genannten OGAW-Sondervermögen die Allgemeinen Anlagebedingungen („AABen“) und die Besonderen Anlagebedingungen („BABen“) geändert werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die AABen für OGAW-Sondervermögen der Gesellschaft bereits am 21. März 2022 genehmigt. Die BaFin hat die Änderungen des Fondsnamens sowie der BABen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen am 12. Februar 2025 genehmigt.
Die Änderungen der BABen des oben genannten OGAW-Sondervermögens umfassen neben
redaktionellen/klarstellenden Änderungen im Einzelnen insbesondere die folgenden Punkte:
- Änderung des Namens
Die Umbenennung des Sondervermögens von „WARBURG - DEFENSIV - FONDS“ in „WARBURG - Liquid Alternatives“.
- Verknüpfung mit den AABen
Die BABen werden mit den am 21. März 2022 genehmigten AABen für OGAW-Sondervermögen der Gesellschaft, aktualisiert und veröffentlicht am 1. Januar 2023 mit einer nicht genehmigungspflichtigen redaktionellen Anpassung, verknüpft.
- Anlagegrenzen
In § 2 (Anlagegrenzen) Abs. 6 wurde eingefügt, dass die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines anderen offenen inländischen, EU- oder ausländischen Investmentvermögens, das nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 192 bis 198 KAGB angelegt ist, erwerben darf.
Zudem wurde in § 2 (Anlagegrenzen) der Abs. 8 wie folgt eingefügt: Die Anlagestrategie besteht darin, die Chancen am Kapitalmarkt durch den Einsatz von Optionen und Futures zu nutzen und dabei einen Ertrag zu erwirtschaften, der über dem 3-Monats EURIBOR plus 5 % p.a. liegt. Zur Vereinnahmung der Volatilitätsrisikoprämie (Differenz zwischen erwarteter und realisierter Volatilität), werden insbesondere Optionen und Futures auf Aktienindizes ge- und verkauft.
- Ausschüttung
Die bestehenden Regelungen zu den Ausschüttungen bei Anteilklassen werden an das aktuelle Muster des BVI angepasst (§ 8 Abs. 1 BABen).
- Rückgabebeschränkung
Es wird ein neuer § 10 (Rückgabebeschränkung) eingeführt. In diesem wird geregelt, dass die Gesellschaft zukünftig die Rücknahme von Anteilen beschränken kann, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert von 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen.
Mit der Änderung der BABen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze verbunden. Sie haben daher das Recht, von der Gesellschaft die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten verlangen zu dürfen.
Die Änderung der AABen und der BABen treten am 18. Mai 2025 in Kraft.
Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Basisinformationsblätter erhalten Sie kostenfrei bei der Gesellschaft oder über die Homepage www.warburg-fonds.com.
Die ab dem 18. Mai 2025 gültigen BABen finden Sie hier.
Hamburg, im Februar 2025
Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
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