BVI Wohlverhaltensregeln
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) hat als Interessenvertretung der deutschen Investmentbranche sog. BVI-Wohlverhaltensregeln definiert.
Diese formulieren Standards für einen guten und verantwortungsvollen Umgang mit dem Kapital sowie den Rechten der Anleger. Sie beschreiben, wie die Kapitalverwaltungsgesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten gegenüber vertreten.
Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH verpflichtet sich als Mitglied des BVI zur Einhaltung dieser Wohlverhaltensregeln als freiwillige Selbstverpflichtung.
Die BVI Wohlverhaltensregeln finden Sie auf der Homepage des BVI.
Ergänzend gilt der interne Verhaltenscodex der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH. Auszug aus der Geschäftsstrategie:
Die Gesellschaft verpflichtet sich, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu handeln.
- Mitarbeiter werden angehalten, jegliche Verstöße und Hinweise auf diese der Geschäftsführung oder dem Chief Compliance Officer zu melden.
- Gegebenenfalls kann das System zur Erfassung vertraulicher Informationen – Whistleblowing – genutzt werden.
- Vorgenanntes gilt auch für steuerliche Vorschriften und Normen.
- Die Geschäftsorganisation ist darauf aufzurichten, dass Steuerstraftaten im Geschäftsbetrieb der Warburg Invest verhindert werden.
- Die Warburg Invest missbilligt Steuerstraftaten.
- Die Warburg Invest vermeidet eine aktive Unterstützung etwaiger Steuergestaltungen ihrer Kunden.