Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft
Die Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH (im Folgenden: „Warburg Invest“) unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems.
Die detaillierte Ausgestaltung hat die Warburg Invest in Vergütungsgrundsätzen geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen.
Die Struktur der Warburg Invest als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist nicht komplex.
Die Vergütungsgrundsätze gelten für alle Mitarbeiter und Geschäftsführer. Durch das Vergütungssystem sollen keine Anreize geschaffen werden, übermäßige Risiken einzugehen. Vielmehr soll eine Kontrollierbarkeit der operationalen Risikokomponenten, verbunden mit festgelegten Zuständigkeiten, erreicht werden.
Die Geschäftsführung der Warburg Invest legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese regelmäßig und ist für deren Umsetzung sowie die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen verantwortlich.
Der Aufsichtsrat der Warburg Invest beaufsichtigt die Geschäftsführung bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Vergütungsgrundsätze mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar sind. Weiterhin stellt der Aufsichtsrat sicher, dass bei der Gestaltung und der Umsetzung der Vergütungsgrundsätze und -praxis die Corporate-Governance-Grundsätze und -strukturen der Warburg Invest eingehalten werden.
Angaben zur Höhe der Vergütung
Ein Teil der Mitarbeiter der Warburg Invest erhält eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Gehaltstarifvertrages für das private Bankgewerbe. Alle anderen Mitarbeiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte feste Vergütung. Neben der festen Vergütung können Mitarbeitern variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden. Diese werden von der Geschäftsführung in Abstimmung mit dem zuständigen Geschäftsleiter der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA als übergeordnetes Unternehmen der Finanzholding-Gruppe nach Ermessen festgelegt.
Bei der Festsetzung der Höhe der fixen und variablen Vergütungsbestandteile werden Nachhaltigkeitsrisiken, die in Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten definiert sind, derzeit nicht explizit berücksichtigt.
Die Vergütungen der Geschäftsführer der Warburg Invest richten sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Geschäftsführer erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung, außerdem können ihnen variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden, die nach Ermessen vom Aufsichtsrat festgelegt werden.
Der Gewährung einer variablen Vergütung liegt insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters, seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses der Gesellschaft zugrunde. Bei der Bewertung der individuellen Leistung werden finanzielle wie auch nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt.
Variable Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der verwalteten Investmentvermögen gekoppelt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes ausschließlich monetär und nicht verzögert. Grundsätzlich beträgt die variable Vergütung nicht mehr als 50% der fixen Vergütung für einen Mitarbeiter.
Vergütungsbericht und jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik
Die Geschäftsführung erstellt jährlich einen Vergütungsbericht in Zusammenarbeit mit dem Personalbereich, dem Risikomanager und dem Chief Compliance Officer.
Auf Basis des Vergütungsberichts überprüft der Aufsichtsrat jährlich die Umsetzung und ggf. Aktualisierung der Vergütungsgrundsätze. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat dabei auf die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem Anteil der festen Vergütung und variabler Vergütungsbestandteile.
Zusätzlich führt die Interne Revision der Gesellschaft eine unabhängige Prüfung der Gestaltung, der Umsetzung und der Wirkungen der Vergütungsgrundsätze der Warburg Invest durch. Im Rahmen der Überprüfung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Abweichungen von den festgelegten Vergütungsgrundsätzen.
Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik
Es haben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben.