ESG Investment Mindeststandards

Als Unternehmen stellen wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung und wollen die von Ihnen uns anvertrauten Gelder auf ein solides ethisches, soziales und ökologisches Fundament stellen. Hierbei wenden wir einen nachhaltigen ESG Investment Mindeststandard bei unseren aktiven Anlageentscheidungen als Portfoliomanager an, im Falle von Spezialfonds unter Berücksichtigung des konkreten Kundenauftrags.

Mit Hilfe dieses Standards werden Nachhaltigkeitsrisiken, die durch Investments in Unternehmen, die erhebliche negative externe Effekte durch ökologische/oder soziale Risikofaktoren mit sich bringen und damit die generellen Risikoparameter eines Fonds wie z. B. Marktpreis- oder Adressenausfallrisiken erhöhen, für unsere Portfolien reduziert.

Mit diesem Konzept werden bereits einzelne sog. Principal Adverse Impact Indikatoren (PAIs) in den Anlageentscheidungen der Warburg Gruppe berücksichtigt, die regulatorisch in der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2022/1288 DER KOMMISSION zur Ergänzung der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 (EU-Offenlegungsverordnung) konkret geregelt sind.

Unter PAIs („wichtigsten nachteiligen Auswirkungen“) sind diejenigen bedeutendsten Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu verstehen, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (d. h. in den Bereichen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben.

Unser Prozess in Bezug auf die Auswahl bzw. den Ausschluss von bestimmten Wertpapieren und die Erstellung einer Ausschlussliste unterteilt sich dabei in einen quantitativen Bereich, in dem wir auf die Datenbank unseres Dienstleisters MSCI ESG Research (mit Bewertungen zu über 680.000 Wertpapieren) zugreifen, und einen qualitativen Bereich, in dem die zuvor erhobenen Ergebnisse bewertet werden.

Die quantitative Erhebung basiert auf folgenden Kriterien:

  • Involviertheit in Geschäftsfeldern, die dem Bereich der kontroversen Waffen (Streubomben, A-B-C-Waffen, Landminen, direkter Bezug zu Nuklearwaffen etc.) zuzuordnen sind
  • Involviertheit in „sehr schwerwiegenden“ unternehmerischen Kontroversen gemäß Analysen von MSCI ESG Research*
  • Schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact
  • Erhöhte Umsatzanteile, aus dem Bereich Thermalkohle (max. 5% aus der Förderung und derzeit max. 20,0% aus der Energieerzeugung). Die Umsatzfreigrenze für die Energieerzeugung aus  Thermalkohle reduziert sich jährlich um mindestens 2,5 Prozentpunkte bis zu einer Bagatellgrenze von einem Prozent.
  • Sehr hohe CO2-Intensität (von mehr als 525 Tonnen CO2/Umsatzmillion) bei gleichzeitig schlechtem Management der Emissionen (Carbon Emission Management Score von kleiner 4,25): Der Carbon Emission Management Score erhöht sich alle zwei Jahre um 0,25 bis zu einem Wert von 5 im Jahr 2030.

Im Falle von sehr schwerwiegenden Kontroversen der Kategorie "Orange", die indirekt im Zusammenhang mit dem jeweiligen Unternehmen stehen, die laufend sind und die zusätzlich im Verdacht eines Verstoßes gegen die UN Global Compact Prinzipien ("Watch List") stehen, erfolgt eine qualitative Würdigung, in der weitere unternehmensspezifische Erkenntnisse einfließen (u.a. aus direkten Unternehmensgesprächen), die zum Ausschluss oder zur Freigabe des Unternehmens führen können.

Die qualitative Bewertung wird von einem ESG Gremium aus Experten der Warburg Gruppe vorgenommen. Derzeit setzt sich dieses aus zwei Mitarbeitern und einem Geschäftsführer der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft, zwei Mitarbeitern der Vermögensverwaltung der M.M.Warburg & CO, dem Leiter des Investment Offices und der Vermögensverwaltung von Marcard Stein & CO sowie dem ESG Manager von M.M.Warburg & CO zusammen.

Die Ausschlussliste wird monatlich aktualisiert und ist bindend für die aktiven Anlageentscheidungen der Warburg Invest, der Vermögensverwaltung und des Private Banking der M.M.Warburg & CO sowie von Marcard Stein & CO. Details zu diesem Prozess finden Sie in folgender Präsentation.

Für Staaten und explizit staatsnahe Emittenten wurden ebenfalls nachhaltige ESG Investment Mindeststandards definiert und eine entsprechende Ausschussliste erstellt. Aus nachhaltigen Gesichtspunkten sind Staaten und staatsnahe Emittenten unwiderruflich vom Investmentuniversum auszuschließen, sofern diese eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllen:

  • Ratifizierung oder Unterzeichnung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (kurz: UN-Zivilpakt)
  • Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (kurz: UN-Korruption)
  • MSCI ESG Government Rating von mindestens „B“

Die Ausschlussliste für Staaten und explizit staatsnahe Emittenten wird quartalsweise aktualisiert und ist bindend für die am ESG Gremium beteiligten Parteien. Darüber hinaus gehende Ausschlüsse können angesichts aktueller Geschehnisse vom ESG Investment Gremium weiter definiert werden.

Im Rahmen des festgelegten Gültigkeitsrahmens der EU-Offenlegungsverordnung fällt unsere Gesellschaft nicht unter den Rahmen der Finanzunternehmen, die auf Gesellschaftsebene die PAIs berücksichtigen müssen. Ungeachtet dessen haben wir uns dazu entschlossen, auf Unternehmensebene PAIs zu berücksichtigen.

 

Mit dem Konzept der ESG Investment Mindeststandards werden folgende PAIs grundsätzlich mittelbar oder unmittelbar in allen aktiven Anlagestrategien von Warburg Invest berücksichtigt:

Principle Adverse Impact Indikatoren

Umsetzung

1.-3.

 

Treibhausgasemissionen; CO2 Fußabdruck, Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen

Ausschlusskriterium

6.

Energieverbrauch pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen

Ausschlusskriterien

10.

Schwere Verstöße gegen den UN Global Compact

Ausschlusskriterien

14.

Investitionen in kontroverse Waffen

Ausschlusskriterien

 

Neben den PAIs, die über die vorgenannten Ausschlusskriterien fest berücksichtigt werden, werden im Rahmen des Investmentprozesses weitere PAIs berücksichtigt. Eine unterschiedliche Bewertung der einzelnen PAIs im Vergleich zu weiteren Bewertungskriterien des Investmentprozesses wird nicht zwangsläufig vorgenommen.

Die auf Gesellschaftsebene infolge der ESG Investment Mindeststandards berücksichtigten PAIs werden monatlich überprüft. Im Nachgang der Überprüfung kommt es zu einer Aktualisierung der Anlageuniversen, die den Portfoliomanagern bereitgestellt werden und für die Anlageentscheidungen maßgeblich sind.

Unsere Active Ownership Aktivitäten teilen sich in formalisierte Prozesse der nachhaltigkeits-bezogenen Stimmrechtsabgabe (Proxy Voting) und Unternehmensdialoge (Engagement) auf.

Neben anderen ESG-Indikatoren sind die folgenden PAI bezogenen Themen und Fragestellungen Gegenstand dieser Active Ownership Aktivitäten:

Principle Adverse Impact Indikatoren

Umsetzung

12.

Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Engagement, Ausschlusskriterien

13.

Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen

Proxy Voting, Ausschlusskritierien

 

Zur Bestimmung des Abstimmungsverhaltens nutzen wir u.a. Beurteilungen einer externen Nachhaltigkeits-Analyse-Agentur, derzeit ISS ESG, und deren Sustainability Proxy Voting Guidelines.

Unsere Engagement-Aktivitäten, die sich an dem Prinzip der „doppelten Materialität“ orientieren, erfolgen entweder auf Basis externer Daten (u.a. MSCI ESG Research) oder selbsterhobener Informationen aus Unternehmenspräsentationen und turnusmäßigen Managementkontakten (insb. bei KMUs). Engagement-Aktivitäten erfolgen sowohl direkt als auch gemeinschaftlich. Hierzu hat sich die Warburg Invest der Collaborative Engagement Initiative der UN PRI (UN Principles for Responsible Investment) angeschlossen, um die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten in den Branchen „Mining“ und „Renewable Energy“ sicherzustellen.

Unsere Gesellschaft unterstützt die Leitlinien des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. zum Verantwortlichen Investieren und ist seit 2020 Unterzeichner der „Prinzipien für verantwortliches Investieren“ (UN PRI).

Alle vorstehenden Ausführungen gelten gleichermaßen für Publikums- und Spezialfonds sowie Vermögensverwaltungsmandate, es sei denn, im Text wird explizit auf eine Fondsart abgestellt.

Mit diesen Ausführungen erfüllen wir die Vorgaben gemäß Artikel 4 der EU-Offenlegungsverordnung. Die Transparenzvorgaben nach Artikel 4 EU-Offenlegungsverordnung werden im Rahmen künftiger Erklärungen durch unsere Gesellschaft um die technischen Regulierungsstandards ergänzt und spezifiziert.

*Unter dem Begriff Kontroverse versteht sich unternehmerisches Fehlverhalten mit unterschiedlichem Schweregrad in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung. Bewertet werden beispielsweise die Verursachung von Umweltschäden, der Verstoß gegen Arbeits- und Menschenrechte, Schädigung von Kunden etwa durch mangelnde Produkt- oder Datensicherheit oder Verletzung der Privatsphäre, Kinderarbeit oder Bestechung. 

Zu einem direkten Ausschluss führen Kontroversen der Kategorie „Red“ sowie sehr schwerwiegende, unternehmerische Kontroversen der Kategorie "Orange", die direkt mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen und noch nicht vollständig abgeschlossen sind. 

Stand: Januar 2024