Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Verpflichtende Angaben gemäß Artikel 3 bis 5 Offenlegungsverordnung auf Unternehmensebene sowie gemäß Artikel 10 Offenlegungsverordnung auf Finanzproduktebene.
Veröffentlichungen auf Unternehmensebene
- Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
- Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
- Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
- Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
- Übersicht der Änderungen
Veröffentlichungen auf Finanzproduktebene
- Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investments: Die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 ist im Abschnitt Dokumente auf der jeweiligen Fondsdetailseite einsehbar.
Zur Fondsliste - Abstimmungsverhalten gem. ARUG II
- Ratingmethodology MSC