Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Als Unternehmen stellen wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung und wollen die von Ihnen uns anvertrauten Gelder auf ein solides ethisches, soziales und ökologisches Fundament stellen. Hierbei wenden wir einen nachhaltigen globalen Mindeststandard bei unseren aktiven Anlageentscheidungen als Portfoliomanager an, im Falle von Spezialfonds unter Berücksichtigung des konkreten Kundenauftrags.
Mit Hilfe dieses Standards werden Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsprozessen unserer Gesellschaft reduziert.
Als Nachhaltigkeitsrisiko im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Diese Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und somit nennenswerter Bestandteil dieser Risikoarten (z. B. Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko) sein.
Im Rahmen des Investmentprozesses bezieht die Gesellschaft die relevanten finanziellen Risiken in alle Anlageentscheidungen mit ein und bewertet sie fortlaufend. Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände für den Fonds wird damit neben den Zielen der Anlagestrategie auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet.
Unser Prozess in Bezug auf die Auswahl bzw. den Ausschluss von bestimmten Wertpapieren und die Erstellung einer globalen Ausschlussliste unterteilt sich dabei in einen quantitativen Bereich, in dem wir auf die Datenbank unseres Dienstleisters MSCI ESG Research (mit Bewertungen zu über 680.000 Wertpapieren) zugreifen, und einen qualitativen Bereich, in dem die zuvor erhobenen Ergebnisse bewertet werden.
Die quantitative Erhebung basiert auf folgenden Kriterien:
- Involviertheit in Geschäftsfeldern, die dem Bereich der kontroversen Waffen (Streubomben, A-B-C-Waffen, Landminen, direkter Bezug zu Nuklearwaffen etc.) zuzuordnen sind
- Involviertheit in „sehr schwerwiegenden“ unternehmerischen Kontroversen gemäß Analysen von MSCI ESG Research*
- Schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact
- Erhöhte Umsatzanteile, aus dem Bereich Thermalkohle (max. 5% aus der Förderung und dezeit max. 22,5% aus der Energieerzeugung). Die Umsatzfreigrenze für die Energieerzeugung aus Thermalkohle reduziert sich jährlich um mindestens 2,5 Prozentpunkte bis zu einer Bagatellgrenze von einem Prozent.
Unternehmen, die dem Bereich „kontroverser Waffen“ zuzuordnen sind, eine „sehr schwerwiegende“ Kontroverse des Status „Red Flag“ aufweisen oder gegen den UN Global Compact verstoßen, fallen unwiderruflich aus dem Investmentuniversum (globale Ausschlussliste).
Quantitativ identifizierte Unternehmen aus dem Bereich Thermalkohle sowie solche, deren unternehmerisches Fehlverhalten mit der bereits näher definierten Gesamtbeurteilung der Kategorie: "Orange" eingestuft werden, erfahren darüber hinaus eine qualitative Würdigung. In Letzterer fließen weitere unternehmensspezifische Erkenntnisse ein (u.a. aus direkten Unternehmensgesprächen), die zu einer Anpassung der quantitativen Bewertung führen können (Erweiterung und/oder Reduzierung der globalen Ausschlussliste).
Die qualitative Bewertung wird von einem ESG Gremium aus Experten der Warburg Gruppe vorgenommen. Derzeit setzt sich dieses aus zwei Mitarbeitern und einem Geschäftsführer der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft, zwei Mitarbeitern der Vermögensverwaltung der M.M.Warburg & CO, dem Leiter des Investment Offices und der Vermögensverwaltung von Marcard Stein & CO sowie dem ESG Manager von M.M.Warburg & CO zusammen.
Die globale Ausschlussliste wird monatlich aktualisiert und ist bindend für die aktiven Anlageentscheidungen der Warburg Invest, der Vermögensverwaltung und des Private Banking der M.M.Warburg & CO sowie von Marcard Stein & CO. Details zu diesem Prozess finden Sie unterfolgendem Link:
Für Staaten und explizit staatsnahe Emittenten wurden ebenfalls nachhaltige globale Mindeststandards definiert und eine entsprechende globale Ausschussliste erstellt. Aus nachhaltigen Gesichtspunkten sind Staaten und staatsnahe Emittenten unwiderruflich vom Investmentuniversum auszuschließen, sofern diese eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllen:
- Ratifizierung oder Unterzeichnung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (kurz: UN-Zivilpakt)
- Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (kurz: UN-Korruption)
- MSCI ESG Government Rating von mindestens „B“
Die globale Ausschlussliste für Staaten und explizit staatsnahe Emittenten wird quartalsweise aktualisiert und ist bindend für die am ESG Gremium beteiligten Parteien. Darüber hinaus gehende Ausschlüsse können angesichts aktueller Geschehnisse vom ESG Gremium weiter definiert werden.
Unsere Active Ownership Aktivitäten teilen sich in formalisierte Prozesse der nachhaltigkeits-bezogenen Stimmrechtsabgabe (Proxy Voting) und Unternehmensdialoge (Engagement) auf.
Zur Bestimmung des Abstimmungsverhaltens nutzen wir u.a. Beurteilungen einer externen Nachhaltigkeits-Analyse-Agentur, derzeit ISS ESG, und deren Sustainability Proxy Voting Guidelines.
Unsere Engagement-Aktivitäten, die sich an dem Prinzip der „doppelten Materialität“ orientieren, erfolgen entweder auf Basis externer Daten (u.a. MSCI ESG Research) oder selbsterhobener Informationen aus Unternehmenspräsentationen und turnusmäßigen Managementkontakten (insb. bei KMUs). Engagement-Aktivitäten erfolgen sowohl direkt als auch gemeinschaftlich. Hierzu hat sich die Warburg Invest der Collaborative Engagement Initiative der UN PRI (UN Principles for Responsible Investment) angeschlossen, um die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten in den Branchen „Mining“ und „Renewable Energy“ sicherzustellen.
Unsere Gesellschaft unterstützt die Leitlinien des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. zum Verantwortlichen Investieren und ist seit 2020 Unterzeichner der „Prinzipien für verantwortliches Investieren“ (UN PRI).
Ausgewählte Publikums- und Spezialfonds können über die globalen Mindeststandards hinaus erweiterte Nachhaltigkeits-bezogene Kriterien berücksichtigen und dementsprechend Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess erweiternd reduzieren.
Mit diesen Ausführungen erfüllen wir die Vorgaben gemäß Artikel 3 der EU-Offenlegungsverordnung.
*Betrachtet werden Kontroversen der Kategorie „Red“ sowie sehr schwerwiegende, unternehmerische Kontroversen der Kategorie "Orange", die im Verdacht eines Verstoßes gegen die UN Global Compact Prinzipien ("Watch List") stehen und gleichzeitig nicht als teilweise abgeschlossen gelten. Unter dem Begriff Kontroverse versteht sich unternehmerisches Fehlverhalten mit unterschiedlichem Schweregrad in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung. Bewertet werden beispielsweise die Verursachung von Umweltschäden, der Verstoß gegen Arbeits- und Menschenrechte, Schädigung von Kunden etwa durch mangelnde Produkt- oder Datensicherheit oder Verletzung der Privatsphäre, Kinderarbeit oder Bestechung.
Stand: Januar 2023
MSCI Datenquellen:
https://www.msci.com/documents/1296102/1636401/ESG_Controversies_Factsheet.pdf/4dfb3240-b5ed-0770-62c8-159c2ff785a0
https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-ratings
https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/climate-solutions/climate-data-metrics
https://www.msci.com/documents/1296102/14524248/MSCI+ESG+Research+BISR+Methodology+Overview.pdf/7f1b40fb-b74c-243f-173f-1e610ec0e19c