Mitwirkungspolitik, Abstimmungsverhalten und Stimmrechtsausübung
Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH (Warburg Invest) übt Rechte, die mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Investmentvermögen verbundenen sind, zum Nutzen des betreffenden Investmentvermögen und seiner Anleger und unter Berücksichtigung der Integrität des Marktes aus. Die Gesellschaft handelt dabei gemäß einer internen Leitlinie zur Stimmrechtsausübung, deren Grundzüge Sie hier abrufen können.
Die Mitwirkungsberichte nach § 134b Abs. 2 AktG für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 sind hier abrufbar.
Die Abstimmungen, die über den Dienstleister, Institutional Shareholder Services (ISS), ausgeführt worden sind, werden in den folgenden Berichten zusammengefasst:
Abstimmungsverhalten im Rahmen von ARUG II 2022 Teil 1 und Teil 2
Abstimmungsverhalten im Rahmen von ARUG II 2023
Abstimmungsverhalten im Rahmen von ARUG II 2024